bei der Arbeit

ARBEITSRECHT: TEMPERATUR-UNTERGRENZEN

Grundsätzlich gibt es Vorgaben im Arbeitsschutz, welche Temperaturen in Werkstätten, Büros oder Lagerhallen angemessen sind. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert für Arbeitsräume "gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen". Diese Anforderung wird durch die "Technischen Regeln Arbeitsstätten" (ASR) für Raumtemperatur konkretisiert.​

 

WELCHE MINDESTTEMPERATUREN GELTEN FÜR ARBEITSRÄUME?

Die Temperaturgrenzen sind abgestuft und abhängig von der Arbeitsschwere, der Arbeitshaltung und dem konkreten Betriebsraum:
  • In Arbeitsräumen (also am Arbeitsplatz selbst) müssen mindestens +20 °C bei leichten Arbeiten im Sitzen und +17 °C bei mittelschweren Arbeiten im Stehen oder Gehen gewährleistet sein.
  • Bei schweren Arbeiten ist dagegen eine Temperatur von +12 °C noch ausreichend.
  • In Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär- und Sanitätsräumen müssen während der Nutzung dieser Räume mindestens +21 °C herrschen.
  • In Waschräumen, in denen Duschen oder Badewannen installiert sind, soll die Lufttemperatur während der Nutzungsdauer +24 °C betragen.
Je größer ein Raum, desto mehr Energie braucht man, um ihn aufzuheizen. Auch hier gilt die Regel: Ein Grad kälter sollen sechs Prozent Gas-Ersparnis bringen. Man muss allerdings beachten: 19 Grad sind nicht gleich 19 Grad. Es kommt ebenfalls auf die Dämmung an.  Das Entscheidende ist die gefühlte Temperatur, die sich aus zwei Komponenten zusammensetzt: die Raumlufttemperatur, die man mit dem Thermometer misst und die Oberflächentemperatur. Das bedeutet: Wie warm oder kalt sind Wände, Decken und der Boden? Das ist wiederum eine Frage der Dämmung, was die empfundene Temperatur enorm beeinflusst.
 

WELCHE MASSNAHMEN MUSS DER ARBEITGEBER TREFFEN, WENN DIE MINDESTTEMPERATUREN UNTERSCHRITTEN WERDEN

Dies ist in der Arbeitsstättenrichtlinie geregelt. Wenn die genannten Mindesttemperaturen unterschritten werden, hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen gegen niedrige Temperaturen zu treffen. Darunter versteht man die folgenden Schritte in dieser Rangfolge:

  1. Maßnahmen am Arbeitsplatz
  2. organisatorische Maßnahmen
  3. personenbezogene Maßnahmen (Tragen warmer Kleidung)